JA zur Totalrevision des Ruhetagsgesetzes

kgv-so. Die Präsidentenkonferenz des Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverbandes hat sich mit der Totalrevision des Ruhetagsgesetzes befasst. Das heute gültige Gesetz stammt aus dem Jahr 1964. Es ist inhaltlich und auch in Bezug auf das übergeordnete Bundesrecht und die anderen kantonalen Rechte nicht mehr aktuell. Es ist deshalb vom Kantonsrat überarbeitet worden.

Im Ruhetagsgesetz werden die Feiertage und die zulässigen Tätigkeiten an Sonntagen und Hohen Feiertagen festgelegt. Das neue Gesetz ist stark entschlackt worden. Er werden keine Verbote mehr aufgelistet. Vielmehr wird festgehalten, dass an kommunalen und kantonalen Feiertagen alle Tätigkeiten verboten sind, welche die öffentliche Ruhe stören.

Der Bund unterscheidet nicht zwischen Hohen Feiertagen und Feiertagen. Er überlässt diese Unterscheidung den Kantonen. Einige Kantone haben diese Regelung vom Bund übernommen und führen nur noch eine Kategorie von Feiertagen. Die gewerblichen Vertreter im Kantonsrat haben ursprünglich auf diese Idee hin gearbeitet. Politisch hatte diese Idee aber keine Chance. Man hat sich in der Folge auf einen Kompromiss geeinigt, der auch im Kantonsrat eine grosse Mehrheit gefunden hat: Der Bettag wurde aus der Liste der Hohen Feiertage genommen und auf einen normalen Feiertag zurückgestuft. Im Gesetz sind schliesslich vier Hohe Feiertage geblieben: Karfreitag, Ostern, Pfingsten und Weihnachten. An diesen Tagen bleiben weiterhin Schiessveranstaltungen, jegliche Art von Sportveranstaltungen, öffentliche Veranstaltungen und Umzüge sowie die Sportfliegerei verboten.

Wenn das Gesetz angenommen wird, dann werden diese Verbote am Bettag aufgehoben. Er wird zum normalen Feiertag wie Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Neujahr, Auffahrt, 1. Mai ab 12:00 Uhr, und Fronleichnam.

Bettag als Feiertag respektieren!

Der Bettag, der ein staatlich verordneter Feiertag ist, bleibt bestehen und hat weiterhin seine Berechtigung. Die Mehrheit im Kantonsrat und auch die Mehrheit der Präsidentenkonferenz finden, dass dieser Schritt eine kleine, massvolle und den heutigen Lebensgewohnheiten entsprechende Liberalisierung ist.

Die Präsidentenkonferenz ist überzeugt, dass die Idee eines staatlich verordneten „grossen“ Gebets, wie dies 1517 zum ersten Mal festgehalten wurde, als reiner Tag der Besinnung und belegt von Verboten für Tätigkeiten, die an einem normalen Feiertag möglich sind, überholt ist. Alle, die den Bettag weiterhin leben wollen, sollen in ihrer Ruhe und Besinnung nicht gestört werden. Aber es ist absolut nicht verwerflich und es stört die Bettagsbesinnung nicht, wenn man am Nachmittag mit den Kindern in den Zirkus, an einen Sportanlass oder ins Museum will und zwar im Kanton Solothurn. Die Leute machen es so oder so. Der Familienausflug geht dann halt über die Kantonsgrenze hinaus; eine Grenze, die in unserem Kanton sehr schnell erreicht ist. In den Kantonen Aargau, Baselland und Basel-Stadt ist der Bettag ein normaler Feiertag.

Der Gewerbeverband möchte, dass die Wertschöpfung im Kanton Solothurn bleibt. Genau da hat der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband die Verantwortung im Sinn des lokalen Gewerbes zu denken. Die Präsidentenkonferenz stimmt mit 25 Ja-Stimmen und 4-Nein-Stimmen, zusammen mit einer grossen Mehrheit des Kantonsrates (69 Ja zu 22 Nein) der Totalrevision des Ruhetagsgesetzes zu. Der kgv empfiehlt dem Solothurner Volk am 18. Mai 2014 bei der Totalrevision des Ruhetagsgesetzes JA zu stimmen.

 

Quelle: Pressemitteilung des Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverbandes vom 4. Februar 2014