kgv-so. Die Präsidentenkonferenz des Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverbandes hat sich mit der Totalrevision des Ruhetagsgesetzes befasst. Das heute gültige Gesetz stammt aus dem Jahr 1964. Es ist inhaltlich und auch in Bezug auf das übergeordnete Bundesrecht und die anderen kantonalen Rechte nicht mehr aktuell. Es ist deshalb vom Kantonsrat überarbeitet worden.
Im Ruhetagsgesetz werden die Feiertage und die zulässigen Tätigkeiten an Sonntagen und Hohen Feiertagen festgelegt. Das neue Gesetz ist stark entschlackt worden. Er werden keine Verbote mehr aufgelistet. Vielmehr wird festgehalten, dass an kommunalen und kantonalen Feiertagen alle Tätigkeiten verboten sind, welche die öffentliche Ruhe stören.